Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Heimatausweis bestellen Wer für länger als drei Monate in eine Gemeinde zieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer, Art. 4). Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters mit einem Heimatausweis an. Das Einwohneramt Frutigen stellt Ihnen für einen auswärtigen Wochenaufenthalt einen Heimatausweis aus. Für die Bestellung des Heimatausweises steht Ihnen nachstehendes Tool zur Verfügung. | Onlineformular Heimatausweis bestellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Niederlassung Schweizer Bürger Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt). Niedergelassene haben sich innert 14 Tagen seit Zuzug beim Einwohneramt Frutigen anzumelden. Für Personen, welche sich bei der früheren Wohnsitzgemeinde mit eUmzugCH abgemeldet haben, entfällt eine Anmeldung beim Einwohneramt Frutigen. Wünschen Sie für die Anmeldung beim Einwohneramt Frutigen eine persönlche Bediengung am Schalter, beachten Sie bitte die 14-tägige Meldefrist. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
| eUmzugCH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde Bitte melden Sie der Einwohnerkontrolle Frutigen umgehend Ihre neue Adresse. Dazu steht Ihnen der Onlinedienst eUmzugCH zur Verfügung. Sie können die Einwohnerkontrolle auch am Schalter oder per Telefon von Ihrem Umzug in Kenntnis setzen. Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist mit CHF 20.00 / erw. Person gebührenpflichtig (Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt). Für die Mutation Ihrer Adresse sind folgende Angaben erforderlich:
| eUmzugCH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitz - abmelden Allgemeiner Hinweis zum Wegzug Sie sind gebeten, sich spätestens am Tag ihres Wegzuges beim Einwohneramt Frutigen abzumelden. Der Onlinedienst eUmzugCH ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz bestimmt. Bei einem Wegzug ins Ausland (Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige) ist nur die persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen möglich. Abmeldung für Schweizer Bürger innerhalb der Schweiz Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen können Sie sich persönlich unter Vorlage des Schweizer Passes oder der Identitätskarte am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen abmelden oder Sie verwenden dazu den Onlinedienst eUmzugCH. Bitte melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde uner Vorlage des Schweizer Passes oder der Identitätskarte an, sofern Sie nicht vom Onlinedienst eUmzugCH Gebrauch gemacht haben. Umzug in einen neuen Wohnkanton - weitere Informationen finden Sie hier. Abmeldung für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Fremdenkontrolle Frutigen ab oder verwenden Sie dazu den Onlinedienst eUmzugCH. Melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit Ihrem Ausländerausweis, Pass/Personalausweis und Arbeitsvertrag an, sofern Sie nicht vom Onlinedienst eUmzugCH Gebrauch gemacht haben. Abmelden für Personen mit Wochenaufenthalt in Frutigen Personen mit Wochenaufenthalt in der Gemeinde Frutigen steht der Onlinedienst eUmzugCH nicht zur Verfügung. Bitte melden Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen ab. Das Einwohneramt Frutigen kann je nach IT-Lösung ihrer Niederlassungsgemeinde den Wegzug elektronisch oder meldet ihren Wegzug mit einer manuellen Wegzugsmeldung. Melden Sie sich jedoch zur Sicherheit persönlich dem Einwohneramt ihrer Niederlassungsgemeinde wieder an. | eUmzugCH | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sozialhilfe Durch Sozialhilfe wird die Existenz bedürftiger Personen gesichert und deren Integration sowie wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit gefördert. Die Sozialhilfe bildet das unterste Netz im schweizerischen System der Sozialen Sicherheit. Sozialhilfe wird deshalb nur ausgerichtet, wenn andere Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich sind (Subsidiaritätsprinzip). Sozialhilfeleistungen werden im Einzelfall nach dem tatsächlichen Bedarf berechnet. Finanziert werden diese aus öffentlichen Geldern. Verschaffen Sie sich auf dieser Seite einen Überblick zur Sozialhilfe. Wie Sie sich für die Prüfung eines Sozialhilfeanspruchs anmelden können, weitere Antworten auf häufige Fragen sowie nützliche Dokumente finden Sie weiter unten. Auf der Website der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) finden Sie hier zusätzlich fünf Videos, in denen die Sozialhilfe einfach und kurz erklärt wird. | Merkblatt Lebensmittelabgabe Tischlein deck dich (Heilsarmee, 2021) Merkblatt Mietzinsrichtlinien (RSD Frutigen, 2021) Sozialhilfe kurz und gut erklärt (BKSE, 2021) Unterstützungsantrag (RSD Frutigen, 2020) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasser - Infos Das Dorf Frutigen und Umgebung (Bräschgen, Hirschimatte, Spital, Gufer, Niederfeld, Unteres Widi, Wisoey, Kanderbrück, Helken und zum Teil Tellenfeld) wird mit Wasser der Wasserversorgungsgenossenschaft Frutigen beliefert. Sämtliche Hydranten im Dorfbereich sind ebenfalls am Netz der WVG Frutigen angeschlossen. Die gemeindeeigene Wasserversorgung Loo beliefert das Gebiet Chriesbaum-Loo. Die übrigen Gemeindegebiete werden grossmehrheitlich durch öffentlich-rechtliche oder private Wasserversorgungen mit Wasser beliefert. In einzelnen Gebieten versorgen sich die Bewohner durch eigene Quellen mit Wasser. | Trinkwasserqualität WV Loo | https://wvgfrutigen.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siegelungs§verfahren Gestützt auf die Verordnung über die Errichtung des Inventares ist im Kanton Bern bei einem Todesfall ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen, wobei der Todestag selbst nicht mitzurechnen ist. (Art. 11 Verordnung über die Errichtung der Inventaraufnahme). Siegelungsprotokoll Folgende Fragen sind von der Erbengemeinschaft zu beantworten:
Einsicht der Erben in das Siegelungsprotokoll | Siegelungsverfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt CH Bürger Wochenaufenthalt in Frutigen Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Frutigen einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer). Für die Regelung des Wochenaufenthaltes in Frutigen melden sie sich bitte persönlich oder schriftlich bei ihrer Niederlassungsgemeinde und geben die erforderlichen Daten zur Regelung ihres Wochenaufenthaltes bekannt. Das Einwohneramt ihrer Niederlassungsgemeinde übermittelt zur Regelung ihres Aufenthaltes in Frutigen ihre Personendaten dem Einwohneramt Frutigen elektronisch oder stellt ihnen eine «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» aus. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen. Bitte bringen sie die «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» mit, sofern ihnen ihre Niederlassungsgemeinde dieses Dokument ausgestellt hat. Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters mit einem Heimatausweis an. Für die Regelung des Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde steht ihnen nachstehendes Tool zur Verfügung. Sie können sich jedoch auch am Schalter des Einwohneramtes Frutigen melden. Das Einwohneramt Frutigen wird zur Regelung ihres Wochenaufenthaltes die erforderlichen Personendaten entweder elektronisch dem Einwohneramt ihres Aufenthaltsortes übermitteln oder stellt ihnen je nach Aufenthaltsgemeinde zur Anmeldung eine «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» aus. | Onlineformular Regelung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitz§bestätigung Auf Wunsch stellt Ihnen das Einwohneramt eine Wohnsitzbestätigung aus. Für die Bestellung steht Ihnen auf unserer Website dazu ein Tool zur Verfügung. Sie können die Wohnsitzbestätigung auch am Schalter der Einwohnerkontrolle oder per Telefon bestellen. Die Gebühr für eine Wohnsitzbescheinigung beträgt CHF 20.00. Wohnsitzbestätigung SBB | Onlineformular Wohnsitzbestätigung bestellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hund anmelden / abmelden Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, welcher älter ist als drei Monate? Wenn ja, dann müssen Sie diesen bei der Finanzabteilung anmelden. Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Finanzabteilung wie auch der nationalen Datenbank für Hunde Amicus zu melden. Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Bern finden Sie hier. | Hund an- und abmelden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tier vermisst Melden Sie sich bei der Schweiz. Tiermeldestelle Bern oder beim Tierschutzverein Frutigen. Bei Meldungen betreffend Tierschutzfällen dürfen Sie sich jederzeit auch bei der Gemeindeverwaltung Abteilung Öffentliche Sicherheit melden. | Tierschutzverein Frutigen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Robidogbehälter Wir bitten die Hundehalter/Innen, die Einrichtungen zu benutzen! | Standortverzeichnis Robidogbehälter | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- & Erwachsen§en§schutz Im Auftrag der KESB Oberland West klären die Sozialarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes Frutigen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gefährdungsmeldungen ab. Zudem werden in den Anschlussgemeinden Menschen im Rahmen von Beistandschaften begleitet. Auf dieser Seite informieren wir Sie zu unseren Dienstleistungen im Erwachsenen- und Kindesschutz. Einfache und gut erklärte Zusammenfassungen sowie Merkblätter finden Sie weiter unten in den Dokumenten. Erwachsenenschutz
Kindesschutz Sind Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit das Wohl der eigenen Kinder zu sichern, kann die KESB Kindesschutzmassnahmen anordnen. Klicken Sie hier um sich zu informieren, welche Massnahmen möglich sind. Wem melde ich eine Kindswohlgefährdung? Jede Person kann der KESB eine mutmassliche Kindswohlgefährdung melden. Klicken Sie hier. Weitere Dienstleistungen
| Erwachsenenschutz - einfach erklärt (KESB, 2019) Kindesschutz - einfach erklärt (KESB, 2019) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fachstelle private Mandatsträger/-innen (PriMa) Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West ist der RSD Frutigen für die Rekrutierung, Beratung und Begleitung von PriMa in diesen Anschlussgemeinden zuständig: Adelboden, Aeschi, Diemtigen, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg, Krattigen und Reichenbach i.K. . Die Fachstelle bietet Informationen zu diesenThemen:
Die Fachstelle unterstützt PriMa bei Bedarf bei der Fallführung und in der Administration. Auf Wunsch und Anfrage kann der Sozialdienst die Rechnungsführung übernehmen. Möchten Sie sich durch die Übernahme einer Beistandschaft für schutz- und hilfsbedürftige Menschen engagieren? Deshalb suchen wir Sie:
Das dürfen Sie erwarten: Sie erhalten von der PriMa-Fachstelle eine sorgfältige Einführung in wesentlichen Rechtsgrundlagen und in die konkrete Massnahme. Sie erhalten jederzeit Begleitung und Beratung während der Dauer der Mandatsführung. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Fühlen Sie sich angesprochen, ein solches Mandat zu übernehmen? Die zuständige Ansprechperson beim RSD Frutigen orientiert Sie gerne über die Einsatzmöglichkeiten. | Anmeldung Interesse PriMa (RSD Frutigen, 2020) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prämien§verbilligung Das Anrecht auf Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung wird in der Regel vom ASV (Amt für Sozialversicherungen) aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorjahres vierteljährlich automatisch berechnet. Unter untenstehendem Link können Sie das Online-Antragsformular ausfüllen. | Online-Antragsformular | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufsicht Pflegefamilien (PKA)
Der Regionale Sozialdienst Frutigen übernimmt im Auftrag des Kantonalen Jungendamtes (KJA) die Aufsicht über die Familienpflege in diesen Gemeinden:
Die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist einer Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstellt und in der eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und in der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO) geregelt. Antworten zu häufigen Fragen und das Merkblatt zum Vorgehen bei der Anmeldung als Pflegefamilie finden Sie weiter unten. → Sie möchten Tageskinder betreuen? Hier erfahren sie mehr (Tageselternvermittlung Berner Oberland). → Sie möchten Erwachsene betreuen? Hier erfahren sie mehr. | Merkblatt Pflegekinderaufsicht (RSD Frutigen, 2024) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsorge§auftrag / Patienten§verfügung / Testament Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen zu diesen Themen:
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte (Formvorschriften, Hinterlegungsmöglichkeiten, etc.) finden Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des Regionalen Sozialdienstes Frutigen. Einen Überblick zum Erbschaftswesen und dem Vorgehen im Todesfall finden Sie hier. Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim Regionalen Sozialdienst Frutigen unter: 033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch. | Meine Bestattungswünsche (RSD Frutigen, 2020) Vorsorge Informationen (Anschlussgemeinden RSD Frutigen, 2017) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulzahnpflege | Informationen zum Schulgesundheitsdienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gast§gewerbliche Bewilli§gungen | Gesuchsformulare | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ferienpass Frutigland Der Ferienpass Frutigland findet während zwei Wochen in den Sommerferien statt. Zur Auswahl stehen unterschiedliche Angebote, welche sich an Kinder zwischen 5 und 16 Jahren richten. | weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wochenplatzbörse Plattform mit diversen Wochenplatz Angeboten. | Flyer Wochenplatzbörse | Website Wochenplatzbörse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Altersarbeit (Frutigland 65 plus) Für Menschen im besten Alter Die Gemeinden Kandersteg, Kandergrund, Adelboden, Frutigen und Reichenbach i.K. finanzieren bereits seit einigen Jahren eine lokale Geschäftsstelle für die Altersarbeit. Bei "Frutigland 65 plus" erhalten ältere Menschen und ihre Angehörigen Informationen zu altersrelevanten Themen. Bei Bedarf werden sie an Organisationen vermittelt, die passende Beratung oder Hilfe anbieten. „Frutigland 65 plus“ trägt dazu bei bestehende Angebote zu koordinieren und wo nötig zu ergänzen. Die Bevölkerung wird zu Gunsten des Generationendialogs systematisch einbezogen. Ebenso wird die sinnvolle Vernetzung mit Organisationen, die auf das Thema Alter spezialisierten sind angestrebt. Seit dem 01.04.2023 ist die Geschäftsstelle Frutigland 65 plus eine eigenständige Dienstleistung des Regionalen Sozialdienstes Frutigen. Hier geht es zur Website: Hier finden Sie den Flyer: Direkt zu den Veranstaltungen: Kontakt Geschäftsstelle: Sonja Imoberdorf Frutigland 65 plus | Frutigland 65 plus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frutigmärit Alljährlich am letzten Freitag im Oktober findet der bekannte Frutigmärit statt. Organisiert wird der Frutigmärit vom HGV (Handwerker-und Gewerbeverein Frutigen). OK Frutigmärit: 033 671 25 08 | Märkte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reservationen Schul- & Sportanlagen | weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehrungen Alljährlich findet eine Veranstaltung, organisiert durch das Ressort Land-, Volkswirtschaft und Kultur, im Auftrag der Gemeinde Frutigen statt. Dieses ehrt folgende Personen:
Stets zu Beginn eines neuen Jahres, werden Personen für die Ehrungen gesucht. Sie können sich bei der Gemeinde melden, wenn Sie jemanden kennen, der die oben genannten Kriterien erfüllt und es verdient hätte, an den Ehrungen teilnehmen zu können. | Anmeldetalon Ehrungen 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Plakat§anschlag§stellen In der Gemeinde Frutigen stehen für Vereine und Organisationen Plakatanschlagstellen zur Verfügung. Das Anbringen von Plakaten ist nur auf diesen bewilligten Anschlagstellen gestattet. Ebenso ist es gestattet, Plakate im Innern von Ladengeschäften (Schaufenstern) zu befestigen, sofern die entsprechenden Geschäftsinhaber hierzu ihre Zustimmung erteilen. Bitte benützen Sie Reissnägel und nicht Bostitch-Klammern zum Befestigen der Plakate. | Plakatanschlagstellen Übersicht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Winterdienst | Gesetzliche Publikation - Informationen zum Winterdienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuchs§formulare Für Bauvorhaben in der Gemeinde Frutigen sind einzelne Baugesuchsformulare direkt bei der Bauabteilung erhältlich.
| Ausnahmegesuch Näherbaurecht Zustimmungserklärung | Baugesuchsformulare | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zurück§schneiden von Grünanlagen | Gesetzliche Publikation Zurückschneiden von Grünanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Friedhof Der Friedhof und die Aufbahrungshalle befinden sich oberhalb der reformierten Kirche. Für Bestattungen bestehen folgende Möglichkeiten:
Urnen können auch in bestehende Erd- und Reihengräber beigesetzt werden. Beim Gemeinschaftsgrab wird nur die Asche beigesetzt. Auf Wunsch und unter Kostenfolge können die Namen der Verstorbenen in der Inschriftsplatte eingraviert werden. Weiter Auskünfte erteilt die Bauabteilung, Kommission Umwelt und Betriebe oder Herr Grossen Andreas, Friedhofwart, 033 671 32 15. | Friedhof Bestattungsreglement Anhang 1 Gebührentarif Friedhof Bestattungsreglement Anhang 2, Bestattung mittelloser Personen Friedhofreglement ohne Gebührentarif | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abwasser§beseitigung und Kanalisations§netz Die zeitgemässe Abwasserentsorgung erfolgt vom Hausanschluss über das Kanalisationssystem und die Abwasserreinigungsanlage bis hin zum Gewässer professionell, in hoher Qualität und zu einem möglichst günstigen Preis. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) begleitet und unterstützt die öffentlichen Trägerschaften und Gemeinden dabei, dieses Ziel zu erreichen. Daneben sorgen vor allem im ländlichen Raum auch zahlreiche Kleinkläranlagen für sauberes Wasser. | ARA und Kanalisation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenplan | Bauzonenpläne | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Holzfeuerung Holzfeuerung – Cheminée: Bitte beachten Sie die Merkblätter zur richtigen Bedienung! | Anfeuern ohne Rauch Holzfeuerung - Richtig betreiben Richtig heizen mit Holz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallentsorgung Die Gemeinde Frutigen ist dem Sackgebühren-Modell im Einzugsgebiet der AVAG angeschlossen. Das jährliche Kehricht-Infoblatt wird mit der Post in alle Haushalte zugestellt. Dieses kann auch auf der Bauverwaltung bezogen oder nachfolgend unter Dokumente eingesehen werden. | AVAG Entsorgungszentrum Abfuhrplan Kehricht Kehricht Info 2024 Kehrichtsäcke und -Marken Papiersammlung Schulen Was gehört in Papier- und Kartonsammlung | Detaillierte Informationen zu den Abfällen http://www.avag.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fundbüro Gegenstand verloren Gegenstand gefunden | Onlineformular Fundbüro - Verlust melden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahresrechnung Hier finden Sie die aktuelle Jahresrechnung der Gemeinde. Aufgeschaltet sind ebenfalls die Jahresrechnungen der letzten Jahre. | Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Bewertung Bei uns erhalten Sie Auskünfte zum amtlichen Wert, Mietwert und der Liegenschaftssteuer. Auf telefonische Voranmeldung können Sie auch Einblick in das eigene Grundstückprotokoll nehmen. Eine Vollmacht für Nichteigentümer ist unerlässlich. Weitere Details zum amtlichen Wert und Eigenmietwert erhalten Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern. | Steuerverwaltung des Kantons Bern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BE-Login BE-Login – Steuererklärung direkt im Internet ausfüllen Mit BE-Login behalten Sie alle Ihre Geschäfte mit dem Kanton Bern zentral und einfach im Griff. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten steht Ihnen BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung. Das Angebot wird laufend weiter ausgebaut. Ihr Zugang erfolgt gesichert und Ihre Daten sind optimal geschützt. Hier haben Sie unter anderem Einsicht in das persönliche Steuerdossier, Zugang zu Ihren Daten, Rechnungen, Zahlungen und können zudem die Steuererklärung direkt im Internet vollständig elektronisch freigeben und einreichen. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Auch können erforderliche Belege direkt online eingegeben und Einsprache erhoben werden. | Flyer "Steuererklärung direkt im Internet" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eigenmietwert Auskünfte über Mietwerte von Liegenschaften in der Gemeinde Frutigen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung. | Erläuterung zum Eigenmietwert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elementar§schaden Land Elementarschäden können auf der Gemeindeverwaltung Frutigen, Präsidialabteilung angemeldet werden.
Neu können Betroffene ihr Gesuch selbst im Schaden-Portal von Fonds Suisse, Bei Fragen steht Ihnen Ihre Gemeinde gerne zur Verfügung. | Fondssuisse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steueranlagen
Hier können Sie die Steuern selber berechnen
| Steueranlagen bzw. Steuertarife sämtlicher bernischen Gemeinden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuer§berechnung | Hier können Sie Ihre Steuern selber berechnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerbezug Der Steuerbezug für die Gemeinde Frutigen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Über das BE-Login können Sie sogar Ihre persönlichen Steuerdaten online einsehen. Nach persönlicher Registrierung stehen den Steuerpflichtigen unterschiedliche Online-Dienste zur Verfügung, wie beispielsweise das Ausfüllen von Steuererklärungen, Einsicht ins persönliche Steuerdossier, Mutieren von Kontodaten, Belege elektronisch einreichen/anzeigen, Einsehen von Kontoauszug und Zahlungsvereinbarungen, etc. | weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererlass Ein allfälliger Steuererlass soll eine langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person ermöglichen. Der Erlass darf sich nicht zugunsten von anderen, gleichrangigen Gläubigern auswirken. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf den Erlass. Laufende Erlassgesuche stoppen in der Regel weitere Inkassomassnahmen. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Verzugszinspflicht in jedem Fall vorbehalten. | weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerformulare Über den untenstehenden Link könen Sie die fehlenden Unterlagen selber herunterladen. Bei Problemen wenden Sie sich an unsere Steuerverwaltung. | Wegleitung, Merkblätter und andere Formulare | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuerwissen für Jugendliche Die Internetseite www.steuern-easy.ch hat zum Ziel, Jugendlichen den Beginn und die Erfüllung der Steuerpflicht zu vereinfachen. Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, die Vereinigung aller kantonalen Steuerbehörden und des Bundes, hat die Website aufgeschaltet. Die Webseite will Jugendlichen das Thema Steuern auf spielerische Art näher bringen. Sie können sich selbstständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, komplexe Steuerfragen auf einfache Art klären und das Gelernte mittels Lernkontrollen überprüfen. Aus fünf Typ-Profilen von jungen Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Job- und Lebenssituationen kann ein Profil ausgewählt und so das Ausfüllen der Steuererklärung simuliert werden. Dabei gibt Steuerberater „Stürmi“ wichtige und gute Tipps. Auch für Erwachsene lohnt sich ein Klick auf www.steuern-easy.ch! | www.steuern-easy.ch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungs§erleichterung Steuern Haben Sie Probleme mit der fristgerechten Bezahlung der Steuern? Wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. | Informationen zu Zahlungserleichterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungen | Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Invasive Neophyten Invasive Neophyten bedrohen Mensch, Tier und einheimische Pflanzenarten. Die Gemeinde Frutigen fordert die Bürger/Innen zur Bekämpfung invasiver Neophyten auf. | Bekämpfung Invasive Neophyten | http://www.neophyt.ch/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuer§verwaltung des Kantons Bern Wollen Sie sich mit der Kantonalen Steuerverwaltung in Verbindung setzen? Unter untenstehendem Link finden Sie die Adressen und Kontaktdaten der jeweiligen Abteilungen. | Adressen und Kontaktdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Maimärit Der Maimäit 2024 findet am Samstag, 18. Mai 2024 statt. An einem Samstag im Mai findet der Maimärit an der Dorfstrasse Frutigen statt. An über 40 Markständen werden für Sie verschiedene Handfertigkeiten, Gestricktes, Genähtes und „Gluschtigs“ präsentiert und diverse Essstände laden zum Verweilen ein. Interessierte Markt-Aussteller können sich auf der Präsidialabteilung melden. | Maimärit 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elektronische Baugesuche Sie können Ihr Baugesuch bei unserer Gemeinde elektronisch erfassen und einreichen. Über untenstehenden Link gelangen Sie auf das System eBau: | www.be.ch/ebau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pro Juventute - Elternbriefe Unterstützung für Eltern Die Pro Juventute Elternbriefe begleiten und unterstützen Eltern in den ersten sechs Lebensjahren ihres Kindes mit praktischen Informationen. Sie vermitteln grundlegendes Wissen zu den Themen Pflege, Ernährung, Entwicklung, Gesundheit und Erziehung des Kindes, sowie zur Mutter/Vaterrolle, der Familienorganisation und familienergänzender Kinderbetreuung. Die Gemeinde Frutigen schenkt den Elternbrief zur Geburt des ersten Kindes für das 1. Lebensjahr. | Pro Juventute | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufsicht "Betreuung Erwachsene in privaten Haushalten" Die Aufsicht von Familien, die Erwachsene Personen in privaten Haushalten betreuen (ehemals HEV-Bewilligung), übernimmt der RSD Frutigen im Auftrag der jeweiligen Anschlussgemeinden. Lesen Sie im unten stehenden Merkblatt, wie Sie sich als Pflegefamilie anmelden können, welche Unterlagen notwendig sind und welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind. → Sie möchten Kinder betreuen? Hier erfahren sie mehr. | Betriebsbewilligungsgesuch (GSI, 2022) Merkblatt private Haushalte (RSD Frutigen, 2022) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Altersleitbild Frutigen Die Gemeinden Adelboden, Aeschi, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach realisieren unter dem Namen "Frutigland 65 plus" die Altersplanung im Einzugsgebiet. Im Jahre 2003 wurde erstmals ein gemeinsames Altersleitbild Frutigland initiiert. Ziel war, geeignete Massnahmen einzuleiten, um die Zukunft für die ältere Bevölkerung in unserer Region wo immer möglich zu verbessern. Das Leitbild wurde in der Zwischenzeit mehrfach überarbeitet. Die aktuelle Version finden Sie hier direkt auf der offiziellen Website von "Frutigland 65 plus". Viel Vergnügen beim Lesen! | Frutigland 65 plus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schule Frutigen Ab August 2020 wird die Schule Frutigen eine neue Webseite haben. Bis zu diesem Zeitpuntk verfügt fast jedes einzelne Schulhaus über ihre eigene Webseite. | Schule Frutigen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lehre / Ausbildung Die Gemeindeverwaltung Frutigen bildet jährlich Lehrlinge in den Berufen Kauffrau/Kaufmann und Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt aus. | weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlacht§vieh§vermarkt§ungen | Daten Schlachtviehvermarktungen 2024 Daten Schlachtviehvermarktungen 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einwohner§statistiken | Einwohnerstatistiken | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entwicklung Einwohnerzahl | Entwicklung Einwohnerzahl | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Elementar§schaden Gebäude Bitte melden Sie den Schaden sofort nach Eintritt des Ereignisses der Gebäudeversicherung Bern (GVB) (Gratis-Telefon 0800 666 999 oder E-Mail). | GVB | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkplatzkontrolle In der Gemeinde Frutigen findet die Parkplatzkontrolle durch die Securitas AG statt. | Securitas AG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliothek Frutigen Klicken Sie auf den untenstehenden Link und Sie gelanden direkt zur Seite der Bibliothek Frutigen. | Bibliothek Frutigen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Budget Hier finden Sie das aktuelle Budget der Gemeinde. Aufgeschaltet sind ebenfalls die Budgets der vergangenen Jahre. | Budget 2018 Budget 2019 Budget 2020 Budget 2021 Budget 2022 Budget 2023 Budget 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Veranstaltung (Inanspruch§nahme öffentlicher Grund) Das untenstehende Gesuch muss ausgefüllt und der Abteilung Öffentliche Sicherheit abgegeben werden. | Gesuchsformular | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fachstelle Ländliche Familienberatung (LFB) Der Regionale Sozialdienst Frutigen führt die Fachstelle ländliche Familienberatung (LFB) seit 2019. Die Fachstelle entstand im Rahmen von zwei Sozialraumprojekten (2016-2018) mit verschiedenen Beratungsorganisationen aus dem Berner Oberland (BEO). Mehr dazu lesen Sie hier. Auf der Plattform netzwerk-beo.ch sind die Organisationen aufgeführt, mit denen der RSD Frutigen eine Zusammenarbeitsvereinbarung, auf der Basis von gemeinsamen Handlungsgrundlagen (Sozialraumorientierung, Case Management), abgeschlossen hat. Auf der Website des Netzwerks BEO finden Menschen in folgenden Situationen rasch kompetente Ansprechpersonen:
Für Rückfragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson unter info@netzwerk-beo.ch oder 033 672 52 40. Der Flyer des Netzwerks steht unten zum Download zur Verfügung. | Flyer Netzwerk BEO (RSD Frutigen, 2020) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wegweiser Beratungsstellen Eine Übersicht zu nützlichen Links von Beratungs- und Amtstellen sowie Behörden im Berner Oberland finden Sie hier. | Wegweiser Beratungsstellen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lawinenwesen / Lawinenkommission In der Gemeinde Frutigen besteht eine Lawinenkommission, welche die Gefahrensituation der einzelnen Lawinenzüge beurteilt. Bei Unsicherheiten, wie die Lawinensituation aussieht, erkundigen Sie sich über folgende Telefonnummern:
Hier werden Sie über die aktuelle Situation informiert und erhalten allfällige Verhaltensregeln. | Merkblatt Lawinengefahr 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schularzt | Informationen zum Schulgesundheitsdienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag Art. 41 StG Soweit die Verhältnisse, welche zu einem Erlass der ganzen geschuldeten Steuer berechtigen, schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann auf Antrag der Gemeinde das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null festgesetzt werden. Der Antrag muss immer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Formular wird vom Kanton Bern zur Verfügung gestellt und kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Es eignet sich jedoch nicht für den E-Mail Versand, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind. Hier kann das PDF-Formular heruntergeladen werden. | Informationen Kanton | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Musikschule | Musika | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baureglemente | Baureglemente | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forst Die Einwohnergemeinden Adelboden, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach haben sich per 01.01.2020 zur fachgerechten und effizienten Pflege und Bewirtschaftung der Schutzwälder sowie zur Sicherstellung des Forstschutzes in ihren Gemeinden zusammengeschlossen. Die Gemeinde Reichenbach im Kandertal bildet die Sitzgemeinde. Die Anschlussgemeinden übertragen die Aufgaben der Sitzgemeinde. Dazu betreibt die Sitzgemeinde die Geschäftsstelle Schutzwald (GS-SW). Die GS-SW untersteht einer regional zusammengesetzten ständigen Kommission der Sitzgemeinde. Kantonsbeitrag für das Aufrüsten von geschädigten Fichten zum Schutz vor Borkenkäferbefall Um einen kantonalen Beitrag für das Aufrüsten von geschädigten Fichten zum Schutz vor Borkenkäferbefall zu erhalten, gibt es neu ein einheitliches Aufnahmeprotokoll. Dieses kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://reichenbach.ch/forst-frutigland/waldbesitzer/ Damit der Kantonsbeitrag ausgelöst werden kann, muss dies zwingend vorgängig bei Martin Schenk (Geschäftsstellenleiter Forst Frutigland, Tel. 079 222 45 21) oder den Staatsförstern Stefan Waeber oder Ueli Burgener gemeldet werden, damit der Schaden vorgängig angeschaut werden kann. Nach dem Aufrüsten muss das vollständig ausgefüllte Forstschutzaufnahmeprotokoll an die kontaktierte Person abgegeben werden. Die Beiträge werden von der Forst Frutigland Geschäftsstellen an die Waldbesitzer ausbezahlt. | Forststrukturen Frutigland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erlass Feuerwehr§dienst§ersatz§abgabe Wenn Sie einen Antrag auf Erlass der Feuerwehrdienstersatzabgabe stellen möchten, müssen Sie die beiden untenstehenden Formulare ausfüllen und bei der Präsidialabteilung einreichen. | Befreiungsgesuch Feuerwehrdienstersatzabgabe Beilage Budget Erlassgesuch Erlassgesuch Feuerwehrdienstersatzabgabe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freizeitlokale Unter untenstehendem Link finden Sie diverse Freizeitlokale in der Gemeinde Frutigen. | Freizeitlokale | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Notfalltreffpunkt Im Kanton Bern wurden 236 Notfalltreffpunkte, verteilt im ganzen Kantonsgebiet, genehmigt. Auch in der Gemeinde Frutigen befindet sich ein solcher Notfalltreffpunkt (NTP). Im Normal- wie auch im Krisenfall tragen die Behörden die politische Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung ihrer Gemeinde. Bei Katastrophen und in Notlagen müssen sie für eine rasche und effiziente Hilfeleistung sowie zeitnahe Information sorgen. Der Notfalltreffpunkt kann in Katastrophen und Notlagen zum Einsatz kommen. Die wichtigsten Leistungen des Notfalltreffpunkts sind die "Informierung der Bevölkerung" und die "Notkommunikation". Dem Notfalltreffpunkt stehen entsprechende Funkgeräte zur Verfügung, damit auch bei Ausfall der ordentlichen Kommunikationsmittel jegliche Notrufe von Fachpersonen vor Ort getätigt werden können. | Medienmitteilung RFO Gehrihorn - Notfalltreffpunkte | weitere Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PSK - Periodische Schutzraum§kontrolle Die periodische Schutzraumkontrolle stützt sich auf die Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012 und dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft. Die PSK ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus und der Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume. | Periodische Schutzraumkontrolle - Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Parkplatz§bewirtschaftung | Parkplatzreglement Parkplatzverordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wildhüter Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie direkt auf die Webseite der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Dort können Sie den zuständigen Wildhüter finden. | Wildhüter finden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spartageskarten Gemeinde | Spartageskarten Gemeinden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ÖREB-Kataster ÖREB-Kataster: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster und zur Anwendung finden Sie unter folgendem Link: Informationen ÖREB-Kataster | Geoportal Kanton Bern ÖREB-Kataster |
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