08. Jul 2024
Gemäss Sachplan Wanderroutennetz vom 22.08.2012, nachgeführt am 15.01.2016, angepasst am 04.09.2023 ist von der Umlegung die Bergwanderweg Hauptroute Frutigen — Eggweid — Maggisserehore betroffen. lm vorliegenden Fall handelt es sich um einen unerheblichen Eingriff ins Wanderwegnetz. Die Voraussetzungen für den unerheblichen Eingriff sind erfüllt. Aus diesem Grund hat die Bau- und Verkehrsdirektion Tiefbauamt – Oberingenieurkreis I der Umlegung des Teilstücks an Mäggisseren zugestimmt.
Die Akten liegen während 30 Tagen (17. Juli bis 16. August 2024) bei der Bauverwaltung Frutigen öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Wanderwegumlegung bei der Bauverwaltung Frutigen, Vordorfgasse 1, 3714 Frutigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Frutigen, 17. Juli 2024
Bauverwaltung, Ressort Tiefbau, Verkehr und Wasserbau
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