29. Mai 2024
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Der Gemeinderat Frutigen hat am 16.05.2024 das Reglement für den schulzahnärztlichen Dienst unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.
Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Frutigen (Präsidialabteilung) während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Webseite www.frutigen.ch unter „Aktuelles“ eingesehen werden.
Gemäss Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement per 1. Juli 2024 in Kraft.
Gemeinderat Frutigen
Reglement für den schulzahnärztlichen Dienst der Einwohnergemeinde Frutigen