Personalreglement EWG Frutigen - fakultatives Referendum

12. Nov 2024

Teilrevision

Der Gemeinderat Frutigen hat am 31.10.2024 die Änderungen im Personalreglement unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.

Gestützt auf Art. 41 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Frutigen (Präsidialabteilung, Rüeggerhaus, Vordorfgasse 1) während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Webseite www.frutigen.ch unter „Aktuelles“ eingesehen werden.

Gemäss Art. 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement per 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinderat Frutigen

Personalreglement EWG Frutigen - Teilrevision vom 31.10.2024

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