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Sämtliche Abklärungen der Fachstellen (bspw. die Erziehungsberatung) erfolgen nur nach Rücksprache mit den Eltern. Diese Abklärungen sind für die Eltern kostenlos. Die abklärende Person informiert Eltern und Schule nach der Abklärung in der Regel gemeinsam an einem runden Tisch. Eine Abklärung kann in Ausnahmefällen auch gegen den Willen der Eltern von der Behörde angeordnet werden.
Abklärungen beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) können nur von den Eltern selber beantragt werden. Die entstehenden Kosten werden über die Krankenkasse abgegolten. Der KJPD informiert die Schule in dem Rahmen, welcher ihm von den Eltern gegeben wird.
Die Logopädin klärt Kinder auf Ersuchen der Lehrperson oder der Eltern ab. Im Kindergarten findet ein Reihenuntersuch statt. Die Eltern werden über das Ergebnis und eine allfällige Therapie informiert.