Allgemeiner Hinweis zum Wegzug
Sie sind gebeten, sich spätestens am Tag ihres Wegzuges beim Einwohneramt Frutigen abzumelden. Der Onlinedienst eUmzugCH ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz bestimmt. Bei einem Wegzug ins Ausland (Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige) ist nur die persönliche Abmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen möglich.
Abmeldung für Schweizer Bürger innerhalb der Schweiz
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen können Sie sich persönlich unter Vorlage des Schweizer Passes oder der Identitätskarte am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen abmelden oder Sie verwenden dazu den Onlinedienst eUmzugCH. Bitte melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde uner Vorlage des Schweizer Passes oder der Identitätskarte an, sofern Sie nicht vom Onlinedienst eUmzugCH Gebrauch gemacht haben.
Umzug in einen neuen Wohnkanton - weitere Informationen finden Sie hier.
Abmeldung für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Frutigen melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Fremdenkontrolle Frutigen ab oder verwenden Sie dazu den Onlinedienst eUmzugCH.
Melden Sie sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit Ihrem Ausländerausweis, Pass/Personalausweis und Arbeitsvertrag an, sofern Sie nicht vom Onlinedienst eUmzugCH Gebrauch gemacht haben.
Abmelden für Personen mit Wochenaufenthalt in Frutigen
Personen mit Wochenaufenthalt in der Gemeinde Frutigen steht der Onlinedienst eUmzugCH nicht zur Verfügung. Bitte melden Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen ab. Das Einwohneramt Frutigen kann je nach IT-Lösung ihrer Niederlassungsgemeinde den Wegzug elektronisch oder meldet ihren Wegzug mit einer manuellen Wegzugsmeldung. Melden Sie sich jedoch zur Sicherheit persönlich dem Einwohneramt ihrer Niederlassungsgemeinde wieder an.