Prämien§verbilligung

Das Anrecht auf Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung wird in der Regel vom ASV (Amt für Sozialversicherungen) aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorjahres vierteljährlich automatisch berechnet.

Unter untenstehendem Link können Sie das Online-Antragsformular ausfüllen.

Online-Antragsformular
Amt für Sozialversicherungen
Versicherung

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