Die Parkkarten werden digital ausgestellt und in der Applikation des Uhrenherstellers (Presto-Park) verwaltet. Diese Applikation bildet auch die Grundlage der Parkkartenkontrolle.
Kreditkartenbesitzer können Ihre Parkkarte (N, ÖR, L) über den Webshop beantragen und kaufen
- Webshop PrestoPark www.prestopark.com
Wir haben Ihnen eine Schritt für Schritt Anleitung zusammengestellt. Diese unbedingt verwenden.
Die Anleitung finden Sie hier.
Hinweis: Damit wir die Parkkarte genehmigen können, muss zwingend ein Fahrzeugausweis beigelegt werden. Die Parkkarte N kann aber auch über das App (siehe nächster Punkt) ohne Angabe des Fahrzeugausweises gekauft werden.
Kreditkartenbesitzer - Kauf Parkkarte N (ohne Angabe des Fahrzeugausweises) über Handy-App
- Mit folgenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Playstores für den Download der App "PrestoPark"
Android: Hier geht es zum Playstore.
Apple: Hier geht es zum Playstore.
Die Anleitung für die App "PrestoPark" finden Sie hier.
Wir bitten alle Kreditkartenbesitzer nachdrücklich, die obenerwähnten Möglichkeiten des Webshops (persönliches Konto) zu nutzen.
Beantragung Parkkarte (N, ÖR, L) ohne Kreditkarte
Weiter besteht die Möglichkeit, die Parkkarte mit Vorlauf per E-Mail an parkkarten@frutigen.ch zu bestellen (keine telefonischen Bestellungen) und diese per Vorkasse* zu bezahlen. Bei der Bestellung sind folgende Angaben nötig: Name, Vorname, Adresse, Autokennzeichen, Parkkartentyp (L, ÖR, N), Kopie/Scan Fahrzeugausweis und Befristung (Woche, Monat, Jahr). Dies bedeutet jedoch, dass kein Zugriff oder Anspruch auf ein PrestoPark-Konto (Cockpit) existiert und die Organisation somit nicht autonom durch den Bewilligungsnehmenden erfolgen kann (Ablauf Befristung, Änderungen Autokennzeichen etc.).
*Information Vorkasse
Die bestellte Parkkarte wird erst nach dem Zahlungseingang freigegeben.
Bitte erfassen Sie deshalb im E-Banking die entsprechende Zahlung an:
Konto CH78
0900 0000 3000 5155 8, Einwohnergemeinde Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen
mit Angabe des Autokennzeichens.
Zusätzlich sind Vorname, Name, Adresse
und PLZ / Ort der Autohalterin / des Autohalters anzugeben, wenn es sich um
eine Dritteinzahlung handelt.