Der Gemeinderat besteht einschliesslich des Präsidenten aus neun Mitgliedern. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte.
Die Zuständigkeiten für Wahl- und Sachgeschäfte sind in Art.
50 ff der Gemeindeordnung (GO) umschrieben.
Die Aufgaben und Organisation sowie das Verfahren der Sitzungen, etc. ist in der Verordnung über die Verwaltungsorganisation (VVO) umschrieben.
Kontakt Sekretariat Gemeinderat: E-Mail
Profilbeschreibungen
Profilbeschreibung für das Gemeinderatspräsidium
Profilbeschreibung für Gemeinderatsmitglieder