Sperrgut

Sperrgutgegenstände können wöchentlich mit dem ordentlichen Hauskehricht für die Abfuhr bereitgestellt werden.

Die Gegenstände dürfen nicht mehr als 30 kg wiegen und müssen mit der speziellen Sperrgutgebührenmarke versehen sein.

Achtung: Kühlgeräte, Altpneus und Elektronikgeräte werden nicht abgeführt.

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