Eine regelmässige Zahnpflege ist der beste Schutz für gesunde Zähne. In der Schule werden pro Schuljahr sechs Fluoridanwendungen durchgeführt. Diese werden in der Regel durch die Lehrperson angeleitet.
Die Schulzahnpflegeinstruktorin sorgt für die regelmässigen vorbeugenden Massnahmen. Sie besucht einmal im Schuljahr alle Klassen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten stufengerechten Zahnpflegeunterricht und werden über Ernährungsregeln, Mundhygiene und die Fluoridanwendung aufgeklärt.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Merkblättern:
Wieso ist Fluorid in meiner Zahnpasta?
Die richtige Zahnputztechnik
Einverständnis Fluoridpräparat
Damit die Schülerinnen und Schüler am praktischen Teil des Mund- und Zahnhygieneunterrichts, dem Einbürsten des Fluoridpräparats teilnehmen dürfen, muss dass Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Dieses wird mit dem Formular Erklärung der Eltern im KG1 eingeholt.
Die schulzahnärztliche Untersuchung muss jedes Jahr im ersten Semester des Schuljahres vorgenommen werden. In der Regel dauert die Untersuchung wenige Minuten. Von der Gemeinde werden die Kosten übernommen, wenn die Untersuchung von einem unserer Vertragsärzte durchgeführt wird.
Falls Sie die Untersuchung bei einem anderen Zahnarzt vornehmen lassen, wird Ihnen durch die Gemeinde der Rechnungsbetrag, jedoch max. CHF 30.00 vergütet. Am besten zahlen Sie die Rechnung selber und bringen diese danach auf die Bildungsabteilung. Anschliessend wird Ihnen der entsprechende Betrag überwiesen.
Die ausgefüllte Untersuchungsbestätigung ist nach dem Zahnarztbesuch umgehend der Klassenlehrperson abzugeben.
Die Kinder werden während ihrer Schullaufbahn drei Mal für die obligatorische schulärztliche Untersuchung aufgeboten. Das erste Mal im zweiten Kindergartenjahr, dann in der 4. Klasse und zuletzt in der 8. Klasse. Die Kindergartenkinder besuchen den Schularzt im ersten Semester. Das heisst, dass die Untersuchung bis am 31. Januar abgeschlossen sein muss. Die 4. und 8. Klässler werden für das zweite Semester aufgeboten und müssen bis am 15. Juni die schulärztliche Untersuchung besucht haben. Die Untersuchungsbestätigung ist der Klassenlehrperson abzugeben.
Die Kosten für die schulärztliche Untersuchung beim Schularzt werden durch die Gemeinde übernommen. Die Untersuchung bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt geht zulasten der Eltern.
Auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion finden Sie weitere Informationen und Unterlagen.
Die Empfehlungen zur Kopfläusebekämpfung sehen ein mehrstufiges Vorgehen vor.
Die Hauptverantwortung für die Entdeckung und Behandlung eines Läusebefalls liegt bei den Eltern.
Kann der Läusebefall unter den Kindern einer Klasse nicht gestoppt werden, kann die Intervention der Schulärztin, des Schularztes oder einer Läusefachperson unterstützend nötig werden.
Auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion finden Sie weitere Informationen sowie das Merkblatt für Eltern zur Bekämpfung von Kopfläusen. Dieses ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.
Zuständige Fachfrau für die Gemeinde Frutigen ist Lydia Stoller.